Abschaffung des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024

10. Januar 2024: Abschaffung des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024

Aufgrund einer Gesetzesänderung gibt es ab dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr. Neuausstellungen oder Verlängerungen von bisherigen Kinderreisepässen sind dann nicht mehr möglich.

Bis zum 31.12.2023 ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.


Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abschafft wird.

Welches Reisedokument beantrage ich nun für mein Kind?

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis, für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.