Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Häufig wird festgestellt, dass Bäume, Hecken oder Sträucher von Privatgrundstücken im Laufe der Zeit in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Hierdurch können Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer behindert werden. Auch Verkehrszeichen, Straßenlampen und Straßennamenschilder werden oft von überhängendem Bewuchs verdeckt. Daher werden alle Grundstücksbesitzer gebeten, ihre Bäume, Hecken und Sträucher regelmäßig so weit zurück zu schneiden, um die Verkehrssicherheit im Straßenraum zu gewährleisten. Die Regelung des Naturschutzgesetzes, das in der Zeit vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres das Schneiden von Gehölzen verbietet, greift hier nicht.